Leistungen
Unser Unternehmen bietet Ihnen spezielle Dienstleistungen im Bereich der geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude an. Diese Gebäudekategorie umfasst quee Bauwerke, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden.
Im Rahmen unserer Beratung stellen wir Ihnen folgende Module zur Verfügung:
Mit unserem Energieaudit erstellen wir ein detailliertes Energieverbrauchsprofil für Ihr Unternehmen. Dabei analysieren wir nicht nur die Daten zum Energieverbrauch der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, sondern auch die Produktions- und Prozessenergie. Zusätzlich erfassen wir Nutzerdaten, um Ihnen energetisch und finanziell sinnvolle Maßnahmen zu empfehlen. Diese Empfehlungen werden Ihnen anhand nachvollziehbarer Daten erläutert.
Das BAFA bietet eine Förderung für Energieaudits an, die bis zu 80 Prozent der Beratungskosten deckt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Energiekosten Ihres Unternehmens:
- Unternehmen mit Energiekosten über 10.000 Euro pro Jahr können einen maximalen Zuschuss von 6.000 Euro erhalten.
- Unternehmen mit Energiekosten unter 10.000 Euro pro Jahr haben Anspruch auf einen maximalen Zuschuss von 1.200 Euro.
Unsere Energieberatung bietet zwei Programme:
- a) Schritt-für-Schritt-Sanierung: Maßnahmen zur Erreichung des Effizienzgebäudestandards, individuell angepasst.
- b) Komplettsanierung: Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen und Anlagentechniken für den Effizienzgebäudestandard.
Auch Neubauberatungen für Nichtwohngebäude sind förderfähig, wenn ein Effizienzgebäudestandard angestrebt wird.
Das BAFA fördert diese Energieberatung ebenfalls mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Nettogrundfläche des Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m²: maximaler Zuschuss von 1.700 Euro.
- Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: maximaler Zuschuss von 5.000 Euro.
- Nettogrundfläche über 500 m²: maximaler Zuschuss von 8.000 Euro.
Die Contracting-Orientierungsberatung bietet ein Modell mit vertraglicher Einspargarantie an. Wir optimieren die Gebäudetechnik sowie andere Effizienzmaßnahmen wie die Gebäudehülle. Ein Energiedienstleister identifiziert Einsparpotenziale und Investitionen, die über die Laufzeit vertraglich garantiert sind.
Bei jährlichen Energiekosten von bis zu 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderhöhe 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro. Wenn die Energiekosten über 300.000 Euro (netto) liegen, wird eine maximale Förderung von 10.000 Euro gewährt.
Bitte beachten Sie, dass die geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude nicht für Nicht-KMU Unternehmen gilt. Nicht-KMU Unternehmen sind solche mit mehr als 249 Mitarbeitern oder einem Umsatz über 50 Mio. Euro.
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